Privatkunden

UNSERE PRIVATKUNDEN KENNEN WIR ALLE PERSÖNLICH

 

Wir bieten Ihnen individuellen Schutz vor Ihren persönlichen Risiken. Dabei ist es für uns irrelevant, ob es sich um Ihr sportliches Hobby oder Ihren geliebten Oldtimer handelt – Wir vermitteln Ihnen Sicherheit.

Diese Absicherung umfasst neben Ihrem Vermögen (Immobilie, gehobener Hausrat- & KFZ-Versicherung) auch Ihre individuelle Vorsorge. Hierfür kalkulieren wir Lösungsansätze in Form von privaten Rentenversicherungen oder der staatlich geförderten Riester- oder Rürup Rente.

Unsere Produkte für Privatkunden

Die Privathaftpflicht sichert den Versicherungsnehmer und seine Familie einschließlich eventueller Hausangestellter (letztere so weit für den Haushalt tätig) vor Forderungen Dritter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen ab. Die Privathaftpflichtversicherung ist, im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung, keine Pflicht-, sondern eine freiwillige Versicherung. Der Name leitet sich aus der gesetzlichen Verpflichtung zum Ersetzen eines entstandenen Schadens nach § 823 BGB ab. Voraussetzung ist, dass der Schaden durch Fahrlässigkeit (auch grobe Fahrlässigkeit) entstanden ist und die Ansprüche im privaten Bereich entstanden sind.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Tierhalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist vor allem für Halter von größeren Tieren (z. B. Hunde oder Pferde) von Bedeutung. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung leistet bei Personenschäden (z. B. Schmerzensgeld, Behandlungskosten nach einem Biss), Sachschäden (z. B. ein Hund zerstört die teuren Schuhe eines Gastes) oder Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens

Die Haus- und Grundbesitzer Haftpflicht versichert gegen Haftpflichtschäden, die durch oder im Bereich von Häusern sowie Grund und Boden entstehen.

Die Bootshaftpflicht ersetzt alle Schäden, die aus dem Besitz, Führen, Halten und Gebrauch des versicherten Bootes entstehen oder wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche ab.

Die Hausrat-Versicherung bietet Versicherungsschutz für das Inventar, also für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat), gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus.  Zusätzlich sind weitere Einschlüsse möglich, wie zum Beispiel der Diebstahl von Fahrrädern.

Die sog. reine verbundene Gebäude-Versicherung umfasst Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion (Feuer), Leitungswasser, Rohrbruch und Frost sowie Sturm und Hagel. Hier wird auch der Mietverlust ersetzt, wenn z.B. die vermieteten Räume durch Brand vorübergehend nicht bewohnbar sind. Darüber hinaus kann man noch sein Objekt gegen die sog. Elementarschäden (Überschwemmungen, Rückstau, Lawinen, Erdrutsch etc.) absichern

Die Musikinstrumente Versicherung bietet dem Besitzer Versicherungsschutz gegen Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung des versicherten Musikinstruments. Es gilt die sogenannte Allgefahrendeckung, dazu zählen etwa Transport, Transportmittelunfall, Diebstahl, Verlust, Raub, Brand, Blitz, Explosion, Wasser und elementare Ereignisse.

Die Rechtsschutz-Versicherung deckt in der Regel die Kosten für gesetzliche Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei wählbaren Rechtsanwaltes, Zeugengelder, Sachverständigenhonorare, Gerichtskosten und Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss. Auch Strafkautionen – in der Regel bis zu 50.000 € – werden übernommen, um den Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug zu schützen. Nicht übernommen werden Geldstrafen und Bußgelder.

Diese bietet Versicherungsschutz gegen die Folgen von Unfällen wie Krankenhausaufenthalt, vorübergehende oder dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod.

Eine Krankenversicherung erstattet den Versicherten die Kosten (voll oder teilweise) für die Behandlung bei Erkrankungen. Die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung gilt entweder als freiwillig oder gesetzlich vorgeschrieben.

Die Pflegeversicherung ist eine Versicherung zur Vorsorge in Bezug auf das Risiko der Pflegebedürftigkeit. Tritt der Versicherungsfall Pflegebedürftigkeit ein, erbringt die Versicherung Geld- oder Sachleistungen, um die erforderliche Pflege ganz oder teilweise zu gewährleisten.

Als Rentenversicherung wird ein Versicherungsvertrag bezeichnet, der eine lebenslange oder abgekürzte Leibrente zahlt. Abgesichert wird der Erlebensfall der versicherten Person.